Kooperation im Hammerbachtal

Seit einigen Jahren arbeiten wir schon darauf hin - und nun ist es endlich soweit. In einer gemeinsamen Kirchenvorstandssitzung einigten sich die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden Engelthal, Henfenfeld und Offenhausen darauf, die ohnehin schon bestehende Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag zu manifestieren. In einer Arbeitsgruppe wurde ein Kooperationsvertrag ausgearbeitet, und die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden haben ihn mittlerweile beschlossen.

Die Kooperation zielt vor allen Dingen dahin, dass Arbeitsfelder gemeinsam „beackert“ und „bestellt“ werden, um zum einen effektiver zu arbeiten, zum anderen aber auch den Zusammenhalt zwischen den Gemeinden zu stärken. 

Das fängt schon bei den Präparanden und Konfirmanden an, die sich derzeit schon zweimal im Jahr zu einem Konfitag und zu „Süßes und Luther“ treffen. Doch auch weitere Arbeitsfelder sollen nach und nach in Kooperation funktionieren: die 
Öffentlichkeitsarbeit mit den Gemeindebriefen ist nur eines der Themen, die in der nächsten Zeit nach und nach angegangen werden.

Für Sie als Gemeindeglied wird sich hier ersteinmal nichts ändern. Aber als Pfarrerinnen und Pfarrer hier im Tal - und auch als Kirchenvorstände - ist es unsere Pflicht für die Zukunft zu planen. Die Pfarrstellen Engelthal, Henfenfeld und Offenhausen werden auch irgendwann in (hoffentlich ferner) Zukunft auch mal wieder vakant. Der Zusammenhalt und auch die gute Zusammenarbeit ist für uns sehr wichtig und essentiell. Wenn unsere Kirchengemeinden kooperieren - mit vertraglich festgelegten Dienstbesprechungen und einem gemeinsamen Gottesdienstplan - so werden (hoffentlich) als Kandidaten für die Nachfolge eher Teamplayer in Frage kommen; und die Zusammenarbeit wird zur Pflicht. 

Wie essentiell diese ist, zeigt sich immer wieder, denn auch bei Kirchens gilt: nur gemeinsam sind wir stark. Sei es im Krankheitsfall oder bei Urlaubsvertretungen, oder beim gegenseitigen Unterstützen in den verschiedenen Arbeitsfeldern. Auch ein Blick über den Tellerrand ist wichtig: Gibt es die eigenen Probleme auch woanders? Wie wurden die dort gelöst? - Die so genannte kollegiale Beratung in den Dienstbesprechungen und darüber hinaus ist tatsächlich Gold wert.

Der Kooperationsvertrag wird im Neujahrsgottesdienst am 1. Januar 2020 um 18 Uhr in unserer Nikolauskirche feierlich unterzeichnet. 
Anschließend gibt‘s Sekt zum Feiern!

Hier geht's zu unserem Partner Engelthal: http://www.engelthal-evangelisch.de

Hier geht's zu unserem Partner Henfenfeld: http://www.henfenfeld-evangelisch.de

 

Der Kooperationsvertrag im Wortlaut:

Präambel
Die Kirchengemeinden Engelthal, Henfenfeld und Offenhausen verpflichten sich zur Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft. Sie haben das gemeinsame Ziel, dass auch unter den Bedingungen von Stellenkürzungen die Menschen, die den Dienst eines/r Pfarrers/in brauchen, diesen bekommen. Die Gemeinden eint der Wunsch nach verlässlicher Seelsorge, Verkündigung und Begleitung durch einen Pfarrer, eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrersehepaar.
In konkreten und verbindlichen Absprachen und leistbaren Projekten regeln die Gemeinden Engelthal, Henfenfeld und Offenhausen im Einvernehmen mit dem Dekanatsausschuss ihre Zusammenarbeit. Soweit dienstrechtliche Belange berührt sind, ist die Zustimmung des Dekans/der Dekanin erforderlich.

1.1 Absprachen    
Gemeinsame Kirchenvorstandssitzungen finden regelmäßig mindestens einmal jährlich statt. Sie werden von dem Pfarrer/der Pfarrerin und den Vertrauensleuten vorbereitet.
In diesen Sitzungen werden Themen von gemeinsamem Interesse bearbeitet und geklärt, insbesondere die vertraglich vereinbarten Kooperationsthemen. Dabei geschieht auch die Auswertung der Erfahrungen in ihrer Umsetzung.
Wünscht ein Kirchenvorstand oder der/die Pfarrer/in oder ein/e hauptamtliche/r Mitarbeitende/r außerhalb des Regelturnus eine gemeinsame KV-Sitzung, so muss diese in angemessener zeitlicher Nähe stattfinden.
Beschlüsse, von denen die drei Gemeinden betroffen sind, bedürfen der getrennten Zustimmung jeweils aller Kirchenvorstände. Es gelten die allgemeinen Regelungen der KGO zur Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung.

1.2. Die Dienstgemeinschaft der Pfarrer*
Dienstbesprechungen der Pfarrerinnen und Pfarrer bzw. Pfarrehepaare, die in den Kirchengemeinden Dienst tun, finden regelmäßig (i.d.R. monatlich) statt.
Gemeinsame Absprachen zur Urlaubsplanung werden vorausgesetzt, so dass möglichst immer ein Pfarrer/eine Pfarrerin aus dem Hammerbachtal im Dienst ist. Außerdem sorgt die Dienstgemeinschaft der Pfarrer* in gegenseitigem Einvernehmen dafür, dass jede/r Pfarrer/in einen freien Tag pro Woche sowie ein dienstfreies Wochenende pro Monat erhält.    

2.1 Gemeindebrief
Die Gemeinden vereinbaren eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit durch ihre Gemeindebriefe. Es wird mit Abschluss des Vertrages ein Team gebildet, das sich aus Vertretern aller drei Gemeinden zusammen setzt. Dieses Team erarbeitet Vorschläge für einen gemeinsamen Gemeindebrief.
Die Web-Auftritte der Kirchengemeinden werden mit einem Menüpunkt „Kooperation“ sowie Links zu den Kirchengemeinden des Hammerbachtals versehen.

3.1 Konfirmandenarbeit
Bereits bestehende Zusammenarbeit soll auch weiterhin bestehen bleiben. Dies ist insbesondere das Projekt „Süßes und Luther“ mit gemeinsamem Konfirmandentag sowie dem Jugendgottesdienst in Henfenfeld, sowie die Teilnahme an der Dekanats-Konfirmanden-Freizeit.

3.2 Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden zunächst punktuelle Kontakte vereinbart, bei denen geklärt werden soll, inwieweit eine weitergehende Kooperation sinnvoll ist.

4.1. Gottesdienstplan    
Das gottesdienstliche Leben wird in einem gemeinsamen Gottesdienstplan abgestimmt. Die Gottesdienstzeiten sollen gewährleisten, dass in jeder Gemeinde am Sonntag und an den hohen kirchlichen Feiertagen Gottesdienste stattfinden und durch regelmäßigen Kanzeltausch Entlastung für die Pfarrstellen- inhaber/innen erzielt wird.
Die Abstimmung und die Aufstellung des gemeinsamen Gottesdienstplanes erfolgt in regelmäßigen Absprachen sämtlicher Pfarrstelleninhaber/innen der drei Kirchengemeinden unter Einbeziehung der gemeindlichen Lektor/innen und Prädikant/innen im Benehmen mit den drei Kirchenvorständen.


4.2. Gemeinsamer Gottesdienst    
Es wird ein gemeinsamer Gottesdienst aller drei Gemeinden vereinbart, der jährlich stattfinden soll.

5.1 Vertragsbeginn und Vertragsende
Der Vertrag tritt zum 1.1.2020 in Kraft. 
Er wird nach drei Jahren bzw. auf Initiative eines Vertragspartners hin überprüft und ggf. verändert. Veränderungen bedürfen der getrennten Zustimmung jeweils aller Kirchenvorstände. Der Dekanatsausschuss wird in die Überprüfung und ggf. Veränderung integriert. Seine Zustimmung ist erforderlich. Den dienstrechtlichen Regelungen muss der Dekan/die Dekanin zustimmen.

5.2 Änderung
Will eine Gemeinde den Vertrag verändern, so muss sie die andere Gemeinde und den Dekanatsausschuss informieren. Änderungen bedürfen der Zustimmung jedes Kirchenvorstandes. Der Dekanatsausschuss muss der Änderung zustimmen. Den Änderungen der dienstrechtlichen Regelungen muss der Dekan/die Dekanin zustimmen.